Verkehrsberuhigter Bereich in der Zanderstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 50 entstanden aus Vorlage: OF 16/1 vom 23.05.2011
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Zanderstraße Die Zanderstraße weist einen ausgewiesenen "verkehrsberuhigten Bereich" (Verkehrszeichen 325) auf. Das bedeutet, dass Kinderspiele auf diesem Abschnitt der Straße möglich sein sollten. Dieser Abschnitt der Straße kann aber aufgrund der Parksituation und der Räumlichkeiten nicht von Kindern zum Spielen genutzt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Abschnitt der Zanderstraße die gesetzlichen Anforderungen eines "verkehrsberuhigten Bereich" erfüllt und 2. welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, den Abschnitt der Straße in einen "verkehrsberuhigten Bereich" umzugestalten.
Begründung: Etliche Mütter und Väter haben sich darüber beklagt, dass der ausgewiesene "verkehrsberuhigte Bereich" nicht für Kinderspiele genutzt werden kann, da der vor allem als Parkmöglichkeit für die Besucher der angrenzenden Lokale genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2011OFOF 16/1.Verkehrsberuhigter Bereich. der ZanderstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2011Sie sind hierVV 50Verkehrsberuhigter Bereich in der ZanderstraßeAnfrage
- 8. August 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 930Verkehrsberuhigter Bereich in der ZanderstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen