Verkehrsberuhigter Bereich in der Zanderstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 930
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Zanderstraße Zu 1.: Die Zanderstraße sowie die Stichlingstraße erfüllen die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs.
Zu 2.: Die Verkehrsflächen unterscheiden sich durch ihren Ausbau deutlich von anderen Straßen. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist weiterhin Kraftfahrzeugverkehr zulässig, jedoch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit und unter besonderer Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer untereinander. Geparkt werden darf nur in gekennzeichneten Bereichen. In beiden Straßen ist dafür die Parkbucht für senkrechtes Parken vorgesehen. Diese Plätze sollten noch deutlicher gekennzeichnet werden. Ansonsten ist überall das Halten sowie Be- und Entladen zulässig. Für ein ungestörtes Kinderspielen steht auch Platz zwischen den beiden Straßen zu Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2011OFOF 16/1.Verkehrsberuhigter Bereich. der ZanderstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2011VV 50Verkehrsberuhigter Bereich in der ZanderstraßeAnfrage
- 8. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 930Verkehrsberuhigter Bereich in der ZanderstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab