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Höchst: Wann und wie geht es mit dem Fährmannshaus in Höchst weiter?

Vorlagentyp: V
221 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren11 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft zur Sanierung des Fährmannshauses in Höchst gebeten, da das Gebäude seit Jahren sanierungsbedürftig ist. Die Anfragen betreffen die Ergebnisse einer beauftragten Studie, Kostenschätzungen und den Zeitplan für die Sanierung.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat im Hinblick auf die notwendige Sanierung des Fährmannshauses in Höchst um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Zu welchem Ergebnis hat die beauftragte Studie geführt?
  2. Wie sieht die Kostenschätzung aus?
  3. Wie sieht der Zeitplan für die Sanierung der Einfriedungsmauer aus?
  4. Welche Mittel stehen für den Fortgang der Sanierungsarbeiten zur Verfügung?
  5. Inwieweit gibt es einen Zielkonflikt zwischen Baumschutz (Platane) und Denkmalschutz (Fährmannshaus) und welche Lösungen sieht der Magistrat hier vor?

Kontext

Das Fährmannshaus in Höchst ist seit Jahren dringend sanierungsbedürftig. Das kleine Gebäude, das Teil der Höchster Stadtmauer ist, verfällt und ist in einem solch schlechten Zustand, dass es nicht genutzt werden kann. Bereits mit seiner Stellungnahme vom 04.05.2020, ST 899, hatte der Magistrat die Sanierung in Aussicht gestellt, konnte aber keinen Zeitplan nennen. Auf die Frage in der Fragestunde vom 20.01.2022, F 475, antwortete der Magistrat, dass historische Bauuntersuchungen liefen und die Ausschreibung für die Sanierung der Mauer für das Frühjahr 2022 geplant sei. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2048, wird nun erneut auf die "bauhistorischen Untersuchungen" hingewiesen. Zu der für das Frühjahr 2022 angekündigten Ausschreibung heißt es: "Aktuell wird die Sanierung der Einfriedungsmauer vorangetrieben. Nach dem Vorliegen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung erfolgt die Ausschreibung der Maßnahme." Demnach scheint die Ausschreibung im Frühjahr nicht erfolgt zu sein, und ein (neuer) Zeitplan wird nicht einmal mehr genannt - nach der Antwort im Januar wieder ein großer Rückschritt. Wann und wie es mit der Sanierung des Fährmannshauses endlich vorangeht, bleibt weiterhin ungewiss.

Immerhin bekräftigt der Magistrat in der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2048, noch einmal seine Aussage vom 20.01.2022 bzgl. der beauftragten Studie, indem er hier wortwörtlich wiederholt, dass das Ergebnis "voraussichtlich im Sommer 2022 mit einer entsprechenden Kostenschätzung vorliegen" werde. Dass der Magistrat im September (!) diese Ankündigung für den Sommer (!) wiederholt, stimmt den Ortsbeirat zuversichtlich, dass das Ergebnis nun vorliegt und der Magistrat zeitnah über die Ergebnisse berichten kann. Auch vor dem Hintergrund, dass sich im Jahr 2023 die urkundliche Ersterwähnung der Fähre, ein Markenzeichen für den Frankfurter Westen, zum 400. Mal jährt, sollte die Stadt Frankfurt auch die Sanierung des Fährmannshauses endlich vorantreiben und dafür Sorge tragen, dass das Gebäude wieder einer adäquaten Nutzung zugeführt werden kann.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Fährmannshaus in Höchst weiter? Vorgang: V 1580/20 OBR 6; ST 899/20; F 475/22; OM 1800/22 OBR 6; ST 2048/22 Das Fährmannshaus in Höchst ist seit Jahren dringend sanierungsbedürftig. Das kleine Gebäude, das Teil der Höchster Stadtmauer ist, verfällt und ist in einem solch schlechten Zustand, dass es nicht genutzt werden kann. Bereits mit seiner Stellungnahme vom 04.05.2020, ST 899, hatte der Magistrat die Sanierung in Aussicht gestellt, konnte aber keinen Zeitplan nennen. Auf die Frage in der Fragestunde vom 20.01.2022, F 475, antwortete der Magistrat, dass historische Bauuntersuchungen liefen und die Ausschreibung für die Sanierung der Mauer für das Frühjahr 2022 geplant sei. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2048, wird nun erneut auf die "bauhistorischen Untersuchungen" hingewiesen. Zu der für das Frühjahr 2022 angekündigten Ausschreibung heißt es: "Aktuell wird die Sanierung der Einfriedungsmauer vorangetrieben. Nach dem Vorliegen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung erfolgt die Ausschreibung der Maßnahme." Demnach scheint die Ausschreibung im Frühjahr nicht erfolgt zu sein, und ein (neuer) Zeitplan wird nicht einmal mehr genannt - nach der Antwort im Januar wieder ein großer Rückschritt. Wann und wie es mit der Sanierung des Fährmannshauses endlich vorangeht, bleibt weiterhin ungewiss. Immerhin bekräftigt der Magistrat in der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2048, noch einmal seine Aussage vom 20.01.2022 bzgl. der beauftragten Studie, indem er hier wortwörtlich wiederholt, dass das Ergebnis "voraussichtlich im Sommer 2022 mit einer entsprechenden Kostenschätzung vorliegen" werde. Dass der Magistrat im September (!) diese Ankündigung für den Sommer (!) wiederholt, stimmt den Ortsbeirat zuversichtlich, dass das Ergebnis nun vorliegt und der Magistrat zeitnah über die Ergebnisse berichten kann. Auch vor dem Hintergrund, dass sich im Jahr 2023 die urkundliche Ersterwähnung der Fähre, ein Markenzeichen für den Frankfurter Westen, zum 400. Mal jährt, sollte die Stadt Frankfurt auch die Sanierung des Fährmannshauses endlich vorantreiben und dafür Sorge tragen, dass das Gebäude wieder einer adäquaten Nutzung zugeführt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2020OFOF 1223/6Höchster FährhausOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Februar 2020VV 1580Höchster FährhausAnfrage
  3. 4. Mai 2020STST 899Höchster FährhausStellungnahme
  4. 20. Januar 2022FF 475Das Fährhaus in Höchst ist dringend sanierungsbedürftig. Das kleine Gebäude, das Teil der Höchster Stadtmauer ist, verfäFragestunde-Frage
  5. 20. Februar 2022OFOF 391/6Höchst: Fährmannshaus in Höchst endlich sanieren und einer adäquaten Nutzung zuführenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 15. März 2022OMOM 1800Höchst: Fährmannshaus in Höchst endlich sanieren und einer adäquaten Nutzung zuführenDirektanregung
  7. 9. September 2022STST 2048Höchst: Fährmannshaus in Höchst endlich sanieren und einer adäquaten Nutzung zuführenStellungnahme
  8. 17. September 2022OFOF 574/6Höchst: Wann und wie geht es mit dem Fährmannshaus in Höchst weiter?Ortsbeiratsantrag · CDU
  9. 4. Oktober 2022Sie sind hier
    VV 493Höchst: Wann und wie geht es mit dem Fährmannshaus in Höchst weiter?
    Anfrage
  10. 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 221 WochenSTST 827Höchst: Wann und wie geht es mit dem Fährmannshaus Höchst weiterStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
OBR 6
Sitzung 18 · 07.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 20 · 25.04.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

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