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Höchster Fährhaus

Vorlagentyp: STMagistrat

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung und den Zustand des Höchster Fährhauses, das unter Denkmalschutz steht. Es werden Maßnahmen zur Sanierung der Fassade und zur Restaurierung der Stadtmauer eingeleitet, wobei die Genehmigung des Denkmalamts und die Klärung der Finanzierung abgewartet werden müssen.

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Stellungnahme des Magistrats

Das Höchster Fährhaus ist an den Betreiber der Höchster Mainfähre zur Büroraumnutzung vermietet. Die Nutzung des Gebäudes ist an den Fährvertrag für die Mainfähre gebunden. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Sanierung der Fassade und die Restaurierung des in der Verwaltung des Amtes für Bau und Immobilien befindlichen Teils der historischen Stadtmauer wurden angestoßen. Die Schadens- und Ursprungsermittlung ist erfolgt. Das Untersuchungsergebnis wird derzeit ausgewertet. Vor der Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sind weitere Abstimmungen mit dem Denkmalamt erforderlich. Nach dem Vorliegen einer bewertbaren Kostenberechnung ist die Bereitstellung der Mittel zu klären. Ein Zeitplan für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme kann nach vorgenannten Schritten genannt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1580 — Anfrage vom 18. Februar 2020.

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