Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Kita- bzw. Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Das Auskunftsersuchen zielt darauf ab, Informationen über die Verfügbarkeit von Kita- und Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5 zu erhalten. Dies ist besonders wichtig für berufstätige und alleinerziehende Eltern, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird für die Jahre 2021 und 2022 zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten:
- Wie viel Anmeldungen gab es jeweils für Kita- und Kindergartenplätze?
- Jeweils wie viel Kita- und Hortplätze konnten vergeben werden und wie viel Eltern haben für ihre Kinder keinen Hortplatz bekommen?
- Wie sehen die Prognosen für die nächsten fünf Jahre in den oben aufgeführten Stadtteilen aus?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Unterversorgung zu minimieren?
Begründung
Erfahrungsgemäß muss davon ausgegangen werden, dass viele Kinder trotz fristgerechter Anmeldung keinen Kita- bzw. keinen Kindergartenplatz bekommen haben. Für sehr viele Eltern ist es sehr wichtig, dass ihre Kind einen Kita- bzw. einen Kindergartenplatz bekommen. Für berufstätige Eltern und besonders für alleinerziehende ist aber von größter Bedeutung, dass genügend Kita- und Kindergartenplätze vorhanden sind, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben ist und die Eltern ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2022OFOF 533/5Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Kita- bzw. Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 9. September 2022Sie sind hierVV 483Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Kita- bzw. Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5Anfrage
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 252Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Kita- bzw. Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen