Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Kita- bzw. Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Auskunft über die Versorgung mit Kita- und Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5 für die Jahre 2021 und 2022. Ziel ist es, die Unterversorgung zu minimieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, für die Jahre 2021 und 2022 zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:
- Wie viel Anmeldungen gab es jeweils für Kita- und Kindergartenplätze?
- Jeweils wie viel Kita- und Hortplätze konnten vergeben werden und wie viel Eltern haben für ihre Kinder keinen Hortplatz bekommen?
- Wie sehen die Prognosen für die nächsten fünf Jahre in den oben aufgeführten Stadtteilen aus?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Unterversorgung zu minimieren?
Begründung
Erfahrungsgemäß muss davon ausgegangen werden, dass viele Kinder trotz fristgerechter Anmeldung keinen Kita- bzw. keinen Kindergartenplatz bekommen haben. Für sehr viele Eltern ist es sehr wichtig, dass ihre Kind einen Kita- bzw. einen Kindergartenplatz bekommen. Für berufstätige Eltern und besonders für alleinerziehende ist aber von größter Bedeutung, dass genügend Kita- und Kindergartenplätze vorhanden sind, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben ist und die Eltern ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2022Sie sind hierOFOF 533/5Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Kita- bzw. Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 9. September 2022VV 483Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Kita- bzw. Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5Anfrage
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 252Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Kita- bzw. Kindergartenplätzen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme