Zunehmende Konflikte auf den Nidda Spazierwegen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Konfliktsituation zwischen Fußgängern und Radfahrern an den Nidda Spazierwegen. Die Zunahme von Auseinandersetzungen hat dazu geführt, dass insbesondere ältere Menschen und Familien die Wege meiden. Eine bauliche Lösung wird als notwendig erachtet.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Der Konflikt zwischen Fußgängern und Fahrradfahrenden und vice versa an der Nidda nimmt zu und nicht erst seit heute. Bei einem Spaziergang an der Nidda wurden Anwohner auf den nebenstehenden Aushang aufmerksam. Dieser ist nur ein Beispiel einer zunehmenden Eskalation zwischen den Nutzern der Gehwege an der Nidda. Es gibt viele andere Beispiele, die auch nach Appellen und Aufrufen zu mehr Rücksichtnahme nicht weniger geworden sind. Leider hat die Zunahme dieser Auseinandersetzungen inzwischen dazu geführt, dass ältere Mitbürger oder Eltern mit kleinen Kindern die Wege zunehmend meiden. Es scheint klar zu sein, dass nur eine bauliche Lösung zielführend ist, denn die Situation an den Niddawegen wird von selbst sicher nicht besser.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2021OFOF 19/8Zunehmende Konflikte auf den Nidda SpazierwegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Juni 2021Sie sind hierVV 47Zunehmende Konflikte auf den Nidda SpazierwegenAnfrage
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1867Zunehmende Konflikte auf den Nidda SpazierwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen