Kreativräume in der Gutleutstraße erhalten
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Der Vertrag des Vereines basis e. V. mit dem Land Hessen über die Nutzung des Gebäudes in der Gutleutstraße 8-12 besteht nur noch bis Ende 2012. Das Land ist der Bitte des Vereins, den Vertrag bis zum Abschluss der Verhandlungen mit der Stadt zu verlängern, nicht nach nachgekommen.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 18.09.2012, V 476 entstanden aus Vorlage: OF 220/1 vom 03.09.2012
Betreff: Kreativräume in der Gutleutstraße erhalten Der Vertrag des Vereines basis e. V. mit dem Land Hessen über die Nutzung des Gebäudes in der Gutleutstraße 8-12 besteht nur noch bis Ende 2012. Das Land ist der Bitte des Vereins, den Vertrag bis zum Abschluss der Verhandlungen mit der Stadt zu verlängern, nicht nach nachgekommen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Was ist der aktuelle Sachstand der Verhandlungen mit dem Land Hessen über eine dauerhafte kulturelle Nutzung des Gebäudes Gutleutstraße 8-12?
- Wie kann gewährleistet werden, dass basis e. V. auch nach dem 31.12.2012 am jetzigen Standort verbleibt?
- Wird die Stadt ihr Vorkaufsrecht für das Gebäude Gutleutstraße geltend machen? Und wenn nicht, warum?
- Wie wird die Stadt den Verein dabei unterstützen, die Räume in der Gutleutstraße 8-12 zu erhalten bzw. wie können Atelierräume für kulturelle Nutzungen im Bahnhofsviertel erhalten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2012OFOF 220/1Kreativräume in der Gutleutstraße erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2012Sie sind hierVV 476Kreativräume in der Gutleutstraße erhaltenAnfrage
- 21. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1933Kreativräume in der Gutleutstraße erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen