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Kreativräume in der Gutleutstraße erhalten

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1933

Betreff: Kreativräume in der Gutleutstraße erhalten Zu 1 und 2: Das Land Hessen prüft derzeit die jüngst von der Stadt vorgeschlagenen Erwerbsmodalitäten. Aus diesem Grunde konnte der Magistrat eine Verlängerung des Mietvertrags mit Basis e.V. über eine kulturelle Nutzung des Gebäudes Gutleutstraße 8 - 12 durch das Land erwirken.

Zu 3: Die Voraussetzungen zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff BauGB liegen nicht vor, da diese Liegenschaft keinem der in den vorgenannten Vorschriften geregelten Fällen unterliegt. Insbesondere ist eine Nutzung für öffentliche Zwecke als Voraussetzung für ein Vorkaufsrecht nicht festgesetzt.

Zu 4: Der Magistrat ist zuversichtlich, dass eine Einigung mit dem Land Hessen über den Kauf der Liegenschaft Gutleutstraße in absehbarer Zeit vereinbart werden kann. Damit wäre die Nutzung des Gebäudes für künstlerische Belange langfristig gesichert. Darüber hinaus versucht der Magistrat mit unterschiedlichsten Förderprogrammen, wie z.B. mit dem Programm "Leerstehende Räume für Kreative", die Nutzung von Immobilien im Bahnhofsviertel und anderen Stadtteilen für künstlerische Zwecke zu unterstützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2012OFOF 220/1Kreativräume in der Gutleutstraße erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. September 2012VV 476Kreativräume in der Gutleutstraße erhaltenAnfrage
  3. 21. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1933Kreativräume in der Gutleutstraße erhalten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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