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Praunheimer Bunker an der Heerstraße

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Begründung

Vorgang: ST 414/08 Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der Stellungnahme ST 414 hat der Magistrat auf Anfrage dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zum Ende des Monats Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert, die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit darüber, was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langzeitlärm verbunden wäre. Der Bunker steht unter Denkmalschutz.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.05.2017, V 450 entstanden aus Vorlage: OF 166/7 vom 29.04.2017

Betreff: Praunheimer Bunker an der Heerstraße Vorgang: ST 414/08 Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der Stellungnahme ST 414 hat der Magistrat auf Anfrage dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zum Ende des Monats Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert, die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit darüber, was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langzeitlärm verbunden wäre. Der Bunker steht unter Denkmalschutz. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Gibt es für den Bunker bereits eine Abrissgenehmigung oder wurde eine solche angefragt?
  2. Gibt es eine Genehmigung für einen Eingriff in die Bunkeranlage, z. B. für das "Herausschneiden" von Fensterblöcken und wäre eine solche Genehmigung überhaupt erforderlich?
  3. Sind dem Magistrat Pläne für das Gelände bekannt (Bauvoranfrage) oder existiert bereits eine Baugenehmigung?
  4. Welche Art von Bebauung wäre auf dem Gelände möglich? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2017OFOF 166/7Praunheimer Bunker an der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. Mai 2017Sie sind hier
    VV 450Praunheimer Bunker an der Heerstraße
    Anfrage
  3. 4. September 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1606Praunheimer Bunker an der HeerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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