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Praunheimer Bunker an der Heerstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1606

Betreff: Praunheimer Bunker an der Heerstraße Nach Kenntnis des Magistrates ist das Bieterverfahren zum Verkauf des Bunkers abgeschlossen.

Zu 1.: Eine Abrissgenehmigung wurde bisher weder beantragt, noch nachgefragt. Ein Abbruch steht laut dem neuem Eigentümer auch nicht zur Disposition.

Zu 2.: Eine Genehmigung für das Herausschneiden von Fensterblöcken liegt ebenfalls nicht vor, allerdings wurde diese im Rahmen der Bauberatung nachgefragt. Das Objekt steht gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) unter Denkmalschutz. Jede Maßnahme an diesem Objekt erfordert daher auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Gegenwärtig liegt noch keine genehmigungsfähige Planung vor. Es ist eine Wohnnutzung vorgesehen, für die es Eingriffe in die Substanz geben wird, da das Gebäude bisher überwiegend Lagerzwecken dient. Diesbezügliche Anträge werden, sobald sie dem Magistrat vorliegen, auf ihre Denkmalverträglichkeit hin überprüft.

Zu 3.: Es gibt aktuell weder eine Bauvoranfrage noch einen Bauantrag bzw. eine Baugenehmigung.

Zu 4.: Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben überwiegend nach § 34 Baugesetzbuch (unbeplanter Innenbereich) zu beurteilen. Festgesetzt ist lediglich eine Baufluchtlinie. Eine Wohnnutzung sowie eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe sind demnach grundsätzlich denkbar. Selbstverständlich sind bei allen Vorhaben auch die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2017OFOF 166/7Praunheimer Bunker an der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. Mai 2017VV 450Praunheimer Bunker an der HeerstraßeAnfrage
  3. 4. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1606Praunheimer Bunker an der Heerstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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