Leerstand bei Umzügen vermeiden
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Auskunftsersuchen vom 07.06.2016, V 44 entstanden aus Vorlage: OF 21/1 vom 23.05.2016
Betreff: Leerstand bei Umzügen vermeiden Vorgang: NR 1394/04 Mieter von Wohnungen der ABG berichten, dass es bei einem Wohnungswechsel aus ihrer Sicht zu vermeidbarem Wohnungsleerstand allein dadurch kommt, dass die ABG auf eine dreimonatige Kündigungsfrist besteht und erst anschließend notwendige Renovierungen durchgeführt werden. So stehen zum Teil mietpreisgebundene Wohnungen über mehrere Monate unnötig leer. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf Vermieter, und insbesondere auf die ABG, einzuwirken, um zukünftig eine zügige Neubelegung von Wohnungen zu gewährleisten?
- Wie steht der Magistrat zu dem Vorschlag, leer stehende Wohnungen sozialen Vereinen zur Zwischennutzung zu überlassen, wie beispielsweise in der Vorlage vom 27.05.2004, NR 1394, vorgeschlagen?
- Werden beim Ankauf von Belegungsrechten solche Zeiten des Leerstandes vertraglich ausgeschlossen? Wenn nicht, wird daran gedacht dies zukünftig zu tun? Begründung: In Zeiten des Wohnungsmangels, insbesondere bei geförderten Wohnungen, ist es für Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich, dass Wohnungen bis zu drei Monate unnötig leer stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2016OFOF 21/1Leerstand bei Umzügen vermeidenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Juni 2016Sie sind hierVV 44Leerstand bei Umzügen vermeidenAnfrage
- 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1246Leerstand bei Umzügen vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen