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Leerstand bei Umzügen vermeiden

Vorlagentyp: OFLINKE
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Mieter der ABG berichten, dass es bei einem Wohnungswechsel zu aus deren Sicht vermeidbarem Wohnungsleerstand allein dadurch kommt, dass von Seiten der ABG erst auf eine dreimonatige Kündigungsfrist bestanden und erst anschließend notwendige Renovierungen durchgeführt würden. So stehen, zum Teil Mietpreis gebundene Wohnungen mehrere Monate unnötig leer. Dies Vorangestellt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat auf Vermieter und insbesondere die ABG, ein zu wirken um zukünftig eine zügige neubelegung von Wohnungen zu gewährleisten?
  2. Wie steht der Magistrat zum Vorschlag leerstehende Wohnungen sozialen Vereinen zur Zwischennutzung zu überlassen wie Beispielsweise in NR 1394 vom 27.05.2004 vorgeschlagen?
  3. Werden beim Ankauf von Belegungsrechten solche Zeiten des Leerstand vertraglich ausgeschlossen? Wenn nein wird daran gedacht dies zukünftig zu tun? Begründung: In Zeiten des Wohnungsmangels, insbesondere bei geförderten Wohnungen, ist es für Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich das Wohnungen bis zu drei Monate unnötig leer stehen.

Inhalt

Antrag vom 23.05.2016, OF 21/1

Betreff: Leerstand bei Umzügen vermeiden Mieter der ABG berichten, dass es bei einem Wohnungswechsel zu aus deren Sicht vermeidbarem Wohnungsleerstand allein dadurch kommt, dass von Seiten der ABG erst auf eine dreimonatige Kündigungsfrist bestanden und erst anschließend notwendige Renovierungen durchgeführt würden. So stehen, zum Teil Mietpreis gebundene Wohnungen mehrere Monate unnötig leer. Dies Vorangestellt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat auf Vermieter und insbesondere die ABG, ein zu wirken um zukünftig eine zügige neubelegung von Wohnungen zu gewährleisten?
  2. Wie steht der Magistrat zum Vorschlag leerstehende Wohnungen sozialen Vereinen zur Zwischennutzung zu überlassen wie Beispielsweise in NR 1394 vom 27.05.2004 vorgeschlagen?
  3. Werden beim Ankauf von Belegungsrechten solche Zeiten des Leerstand vertraglich ausgeschlossen? Wenn nein wird daran gedacht dies zukünftig zu tun? Begründung: In Zeiten des Wohnungsmangels, insbesondere bei geförderten Wohnungen, ist es für Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich das Wohnungen bis zu drei Monate unnötig leer stehen.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2016Sie sind hier
    OFOF 21/1Leerstand bei Umzügen vermeiden
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 7. Juni 2016VV 44Leerstand bei Umzügen vermeidenAnfrage
  3. 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1246Leerstand bei Umzügen vermeidenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 2 · 07.06.2016
TO I, TOP 13
Angenommen
Auskunftsersuchen V 44 2016 Die Vorlage OF 21/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPÖkoLinX-ARLParteiFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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