Leerstand bei Umzügen vermeiden
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mieter der ABG berichten, dass es bei einem Wohnungswechsel zu aus deren Sicht vermeidbarem Wohnungsleerstand allein dadurch kommt, dass von Seiten der ABG erst auf eine dreimonatige Kündigungsfrist bestanden und erst anschließend notwendige Renovierungen durchgeführt würden. So stehen, zum Teil Mietpreis gebundene Wohnungen mehrere Monate unnötig leer. Dies Vorangestellt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat auf Vermieter und insbesondere die ABG, ein zu wirken um zukünftig eine zügige neubelegung von Wohnungen zu gewährleisten?
- Wie steht der Magistrat zum Vorschlag leerstehende Wohnungen sozialen Vereinen zur Zwischennutzung zu überlassen wie Beispielsweise in NR 1394 vom 27.05.2004 vorgeschlagen?
- Werden beim Ankauf von Belegungsrechten solche Zeiten des Leerstand vertraglich ausgeschlossen? Wenn nein wird daran gedacht dies zukünftig zu tun? Begründung: In Zeiten des Wohnungsmangels, insbesondere bei geförderten Wohnungen, ist es für Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich das Wohnungen bis zu drei Monate unnötig leer stehen.
Inhalt
Antrag vom 23.05.2016, OF 21/1
Betreff: Leerstand bei Umzügen vermeiden Mieter der ABG berichten, dass es bei einem Wohnungswechsel zu aus deren Sicht vermeidbarem Wohnungsleerstand allein dadurch kommt, dass von Seiten der ABG erst auf eine dreimonatige Kündigungsfrist bestanden und erst anschließend notwendige Renovierungen durchgeführt würden. So stehen, zum Teil Mietpreis gebundene Wohnungen mehrere Monate unnötig leer. Dies Vorangestellt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat auf Vermieter und insbesondere die ABG, ein zu wirken um zukünftig eine zügige neubelegung von Wohnungen zu gewährleisten?
- Wie steht der Magistrat zum Vorschlag leerstehende Wohnungen sozialen Vereinen zur Zwischennutzung zu überlassen wie Beispielsweise in NR 1394 vom 27.05.2004 vorgeschlagen?
- Werden beim Ankauf von Belegungsrechten solche Zeiten des Leerstand vertraglich ausgeschlossen? Wenn nein wird daran gedacht dies zukünftig zu tun? Begründung: In Zeiten des Wohnungsmangels, insbesondere bei geförderten Wohnungen, ist es für Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich das Wohnungen bis zu drei Monate unnötig leer stehen.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2016Sie sind hierOFOF 21/1Leerstand bei Umzügen vermeidenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Juni 2016VV 44Leerstand bei Umzügen vermeidenAnfrage
- 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1246Leerstand bei Umzügen vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)