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Radarmessungen im Nordend

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 21.06.2012, V 441 entstanden aus Vorlage: OF 209/3 vom 04.06.2012

Betreff: Radarmessungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten zu berichten:

  1. Wie viele mobile und stationäre Radarmessgeräte sind in der Stadt Frankfurt vorhanden?
  2. Gibt es im Ortsbe zirk 3 stationäre Radarmessgeräte?
  3. Wie oft und wo wurden innerhalb der letzten sechs Monate Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Radarmessgeräten im Nordend durchgeführt?
  4. Gibt es Voraussetzungen an die örtlichen Gegebenheiten zur Durchführung von mobilen Radarmessungen wie Straßenbreite, freie Sicht oder sind Radarmessungen überall möglich?
  5. Gibt es Pläne, die Anzahl der Messanlagen in Frankfurt zu erhöhen?
  6. Gibt es in der Stadt Frankfurt Überlegungen, Radarsäulen anzuschaffen, wie sie bereits im Kreis Offenbach installiert wurden? Diese Säulen sind wesentlich flexibler und können z. B. gleichzeitig Geschwindigkeits- und Rotlichtsünder erfassen. Begründung: Die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs dient der Sicherheit, der Lärmreduzierung und der Aufbesserung der öffentlichen Kassenlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2012OFOF 209/3Radarmessungen im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Juni 2012Sie sind hier
    VV 441Radarmessungen im Nordend
    Anfrage
  3. 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1534Radarmessungen im NordendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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