Radarmessungen im Nordend
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1534
Betreff: Radarmessungen im Nordend Zu 1.: Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über fünf Fahrzeuge, die mit mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ausgestattet sind. An fünf Stellen im Stadtgebiet sind kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen installiert. Hinzu kommen fünf stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen. Zusätzlich verfügt die Polizei über weitere fünf mobile Anlagen.
Zu 2. und 3.: Im Ortsbezirk 3 gibt es keine stationären Anlagen. Geschwindigkeitskontrollen finden hier ausschließlich mit mobilen Geräten statt, allein 138 Geschwindigkeitskontrollen an verschiedenen Örtlichkeiten, schwerpunktmäßig in Tempo 30-Bereichen, im Jahr 2012.
Zu 4.: Nicht an allen Örtlichkeiten sind Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Geräten möglich. Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, so zum Beispiel der 100 Meter Mindestabstand zu dem die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichen. Zusätzlich zu den zu beachtenden örtlichen Gegebenheiten ist erlassrechtlich geregelt, nach welchen Kriterien und Gewichtungen Messstellen auszuwählen sind, zum Beispiel Schulwege, die Nähe zu Altenheimen.
Zu 5.: Es ist beabsichtigt, innerhalb der nächsten Jahre neue Standorte für Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen zu erschließen und Überwachungsanlagen hierfür anzuschaffen bzw. zu installieren. Die Entscheidung darüber, welche konkreten Standorte ausgewählt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei und der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) anhand der jeweils aktuellen Gegebenheiten an den einzelnen Örtlichkeiten.
Zu 6.: Zwei der angesprochenen Säulen wurden bereits 2012 in der Königsteiner Straße installiert. Die Entscheidung über die Installierung eines Anlagetyps an einer bestimmten Stelle wird jedoch einzelfallbezogen getroffen und ist von verschiedenen örtlichkeitsspezifischen Faktoren abhängig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juni 2012OFOF 209/3Radarmessungen im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Juni 2012VV 441Radarmessungen im NordendAnfrage
- 14. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1534Radarmessungen im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab