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Initiative zum Bestandsschutz für Kleingewerbe und Gastronomie in den Stadtteilen

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Initiative zielt darauf ab, Kleingewerbetreibende und Gastronomie in den Stadtteilen vor Vertreibung durch Mieterhöhungen zu schützen. Dies ist wichtig, um die soziale Struktur und Vielfalt der Stadtteile zu erhalten. Der Magistrat wird um Maßnahmen und Initiativen gebeten, um diese Anliegen zu unterstützen.

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Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Sind Maßnahmen geplant, auch die Gruppe der Kleingewerbetreibenden mit Verkaufslokalen im Bestand nachhaltig vor Vertreibung durch rigorose Mieterhöhungen zu schützen?
  2. Welche Initiativen hat der Magistrat entsprechend der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag beim Städtetag gestartet, um "Möglichkeiten des Vorkaufsrechts unter Begrenzung von Mietsteigerungen auf die gewerbliche Nutzung" auszuweiten?
  3. Welche Werkzeuge nutzt die Stadt bisher, um auf die Vermieter zuzugehen, um bei diesen ein soziales Verantwortungsbewusstsein für den Stadtteil zu erreichen?
  4. Gibt es geeignete Ansprechpartner, die über Werkzeuge verfügen, um aktuell in Bedrängnis geratene Kleingewerbetreibende zu unterstützen? Wenn ja, bitte benennen.

Kontext

Ein diverses Angebot an Kleingastronomie (z. B. die kleine Pizzeria, die Eisdiele oder die Kneipe um die Ecke) sind für einen lebendigen Stadtteil genauso wichtig wie die verkehrliche Erschließung. Darüber hinaus ist die Struktur des Angebots mitbestimmend für den sozialen Mix und das Maß der Gentrifizierung. Leider sind derzeit in Rödelheim einige Gewerbetreibende von einer Entmietung betroffen, die zu einer starken Änderung der Angebotsstruktur führen wird. Eine Miete von 1.900 Euro lässt sich mit einer kleinen Pizzeria oder einer Eisdiele im Stadtteil nicht realisieren. Damit ist die Zukunft der Ladenlokale vorbestimmt: Wettbüros, Spielkasinos oder Leerstand. Bestenfalls hochpreisige Produkte, die dann wieder eine Klientel bedient, die ihrerseits über ihre Finanzkraft die Gentrifizierung des Stadtteils vorantreibt. Im Koalitionsvertrag wird viel über Vorhaben zur Neuansiedlung und Unterstützung von Start-Ups geschrieben, Bestandsschutz wird nur für alteingesessenes produktives Gewerbe zur Sicherung von Arbeitsplätzen gefordert. Eine Förderung von Kleingewerbetreibenden im Bereich der Nahversorgung scheint schlicht vergessen worden zu sein.

Begründung

Kleingewerbe und Gastronomie in den Stadtteilen Ein diverses Angebot an Kleingastronomie (z. B. die kleine Pizzeria, die Eisdiele oder die Kneipe um die Ecke) sind für einen lebendigen Stadtteil genauso wichtig wie die verkehrliche Erschließung. Darüber hinaus ist die Struktur des Angebots mitbestimmend für den sozialen Mix und das Maß der Gentrifizierung. Leider sind derzeit in Rödelheim einige Gewerbetreibende von einer Entmietung betroffen, die zu einer starken Änderung der Angebotsstruktur führen wird. Eine Miete von 1.900 Euro lässt sich mit einer kleinen Pizzeria oder einer Eisdiele im Stadtteil nicht realisieren. Damit ist die Zukunft der Ladenlokale vorbestimmt: Wettbüros, Spielkasinos oder Leerstand. Bestenfalls hochpreisige Produkte, die dann wieder eine Klientel bedient, die ihrerseits über ihre Finanzkraft die Gentrifizierung des Stadtteils vorantreibt. Im Koalitionsvertrag wird viel über Vorhaben zur Neuansiedlung und Unterstützung von Start-Ups geschrieben, Bestandsschutz wird nur für alteingesessenes produktives Gewerbe zur Sicherung von Arbeitsplätzen gefordert. Eine Förderung von Kleingewerbetreibenden im Bereich der Nahversorgung scheint schlicht vergessen worden zu sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2022OFOF 165/7Initiative zum Bestandsschutz für Kleingewerbe und Gastronomie in den StadtteilenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  2. 24. Mai 2022Sie sind hier
    VV 408Initiative zum Bestandsschutz für Kleingewerbe und Gastronomie in den Stadtteilen
    Anfrage
  3. 5. September 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1976Initiative zum Bestandsschutz für Kleingewerbe und Gastronomie in den StadtteilenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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