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Initiative zum Bestandsschutz für Kleingewerbe und Gastronomie in den Stadtteilen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat unterstützt die Initiative zum Bestandsschutz für Kleingewerbe und Gastronomie in den Stadtteilen, da der Erhalt lebendiger Stadtteile als wichtig erachtet wird. Es wird auf die begrenzte Verfügbarkeit städtischer Immobilien hingewiesen und die Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei der Wiedervermietung von Leerständen betont.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat teilt die Einschätzung des Ortsbeirates 7, dass der Erhalt lebendiger Stadtteile eine wichtige Aufgabe darstellt. Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche und der Gewährleistung einer fußläufigen Nahversorgung im Jahr 2018 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen.

Zu 1:

Bezugnehmend auf gewerblich vermietbare Ladenlokale im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main ist festzustellen, dass es sich dabei nur um eine sehr begrenzte Zahl handelt, die zudem vornehmlich im Bereich der Innenstadt liegen. Diese Einheiten sind aktuell zum Großteil vermietet. Dem Magistrat steht somit in dieser Hinsicht kein signifikanter Immobilienbestand zur Verfügung, der mit steuernder Wirkung zugunsten von Kleingewerbetreibenden eingesetzt werden könnte.

Bei privatrechtlichen Mietverträgen von Gewerbeeinheiten hat der Magistrat keine Einflussmöglichkeiten auf die Miethöhe.

Zu 2:

Es sind keine Initiativen beim Deutschen Städtetag bekannt, das Baugesetzbuch hinsichtlich des Vorkaufsrechts für Gewerbeimmobilien zu ändern.

Zu 3:

Im Auftrag des Magistrats geht die Wirtschaftsförderung im Rahmen des Leerstandsmanagements regelmäßig auf Immobilieneigentümer zu und bietet die Unterstützung bei der Wiedervermietung von leerstehenden Ladenlokalen an. Dabei wird auf Wunsch eine Einschätzung bezüglich der im Stadtteil zu ergänzenden Sortimente gegeben und potenzielle Mietinteressenten werden aktiv mit Vermietern vernetzt.

Zu 4:

Die Wirtschaftsförderung steht mit ihrem Beratungsangebot allen Gewerbetreibenden zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Gewerbeimmobilien, die Begleitung bei der Beschaffung ggf. erforderlicher Genehmigungen (Verwaltungslotsenfunktion) sowie die Beratung bei sonstigen standortrelevanten Problemen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2022OFOF 165/7Initiative zum Bestandsschutz für Kleingewerbe und Gastronomie in den StadtteilenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  2. 24. Mai 2022VV 408Initiative zum Bestandsschutz für Kleingewerbe und Gastronomie in den StadtteilenAnfrage
  3. 5. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1976Initiative zum Bestandsschutz für Kleingewerbe und Gastronomie in den Stadtteilen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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