Kindertagesstätte 83
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Henriette-Fürth-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.09.2026.
- Warum soll das Bauvorhaben in der Henriette-Fürth-Straße nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen und somit objektiv rechtwidrig sein und ist die schulische Kapazität wirklich ausreichend?26.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkerweiterung Günthersburgpark27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 03.05.2011, V 3 entstanden aus Vorlage: OF 2/6 vom 01.04.2011
Betreff: Kindertagesstätte 83 Vorgang: B 313/10; V 1465/10 OBR 6; ST 263/11 Unabhängig davon, dass ein zweites Familienzentrum im Stadtteil in nächster Zeit nicht umgesetzt werden kann (ST 263 vom 09.02.2011), wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zusätzlich zu den im Bericht B 313/10 genannten Maßnahmen Räumlichkeiten für ein Selbsthilfebündnis der Anwohner geschaffen werden können. Eine sofortige Nutzung der Räumlichkeiten in der Kita durch das Selbsthilfebündnis (AK Henriette-Fürth-Straße) wäre wünschenswert.
Begründung: Siehe ebenfalls Ausführungen in der Vorlage V 1465/10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2011OFOF 2/6Kindertagesstätte 83Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2011Sie sind hierVV 3Kindertagesstätte 83Anfrage
- 4. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 814Kindertagesstätte 83Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen