Hochhäuser am Frankfurter Berg hier: Aufwertung des gesamten Areals
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.06.2012, V 393 entstanden aus Vorlage: OF 255/10 vom 27.05.2012
Betreff: Hochhäuser am Frankfurter Berg hier: Aufwertung des gesamten Areals Vorgang: M 151/10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann mit der Vorstellung der künftigen Planungen für die wichtige Aufwertung des gesamten Areals der Hochhaussiedlung am Frankfurter Berg zu rechnen ist; 2. wie die diversen Grundeigentümer besser in die Planungen eingebunden und zu Investitionen motiviert werden sollen; 3. bis wann voraussichtlich die Aufwertung umgesetzt werden kann. Umfassende Verbesserungen des Wohnumfeldes insgesamt (unter anderem bessere Spielplätze für alle Altersgruppen, mehr Kinder- und Jugendbetreuung, geeignete Anpflanzungen, Energieeinsparung und Umweltschutz, Sauberkeit und Sicherheit) sind erforderlich. Daneben sind Verbesserungen bezüglich des öffentlichen Personennahverkehrs sowie mehr Stellplätze und eine Verbesserung der Situation des Individual- und Durchgangsverkehrs von großer Bedeutung.
Begründung: Nachdem bereits mit Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151, die Vorplanung zur Anbindung der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße getroffen wurde, sollte nunmehr das Gesamtareal eine deutliche und umfassende Aufwertung erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2012OFOF 255/10Hochhäuser am Frankfurter Berg hier: Aufwertung des gesamten ArealsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Juni 2012Sie sind hierVV 393Hochhäuser am Frankfurter Berg hier: Aufwertung des gesamten ArealsAnfrage
- 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1214Hochhäuser am Frankfurter Berg hier: Aufwertung des gesamten ArealsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen