Container unter der Maybachbrücke entfernen
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Auskunftsersuchen vom 24.05.2012, V 389 entstanden aus Vorlage: OF 192/8 vom 10.05.2012
Betreff: Container unter der Maybachbrücke entfernen Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, a) ob und mit wessen Erlaubnis die im Alexander-Riese-Weg unter der Maybachbrücke abgestellten, schmuddeligen Container auf Dauer dort stehen dürfen? b) ob das Abstellen der Container kostenpflichtig ist, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum?
Begründung: Beinahe zwei Jahre lang war der Platz unter der Maybachbrücke wegen Erneuerung der Niddabrücke für Baustellenutensilien reversiert. Der Platz wird nach der aktuellen Unterbrechung nochmals gebraucht, wenn Abschlussarbeiten unter der neuen Niddabrücke vollzogen werden. Derzeit sind andere Container vermeidbare Schandflecken für Spaziergänger entlang der Nidda, auf dem Weg zur Statdbahnstation Heddernheim, den Sportplätzen, zum Schwimmbad und der Gaststätte Sandelmühle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2012OFOF 192/8Container unter der Maybachbrücke entfernenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 24. Mai 2012Sie sind hierVV 389Container unter der Maybachbrücke entfernenAnfrage
- 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1244Container unter der Maybachbrücke entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen