Container unter der Maybachbrücke entfernen
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1244
Betreff: Container unter der Maybachbrücke entfernen Zu a) Das Aufstellen von Schuttcontainern ist nur mit entsprechender Genehmigung des Amts für Straßenbau und Erschließung möglich. Um diese Genehmigung sichtbar zu machen, wird an dem jeweiligen Container eine sogenannte Jahresplakette angebracht. Mit dieser dürfen Container im Zusammenhang mit Baumaßnahmen in deren direktem Umfeld kurzfristig aufgestellt werden. Da an der bezeichneten Örtlichkeit keine Bautätigkeit mehr erfolgt, wurden die Containerbetreiber aufgefordert, die Container kurzfristig zu entfernen. Zu b) Für die Jahresplaketten werden nach der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren jährlich 60€ Gebühren erhoben, die von den Containerbetreibern zu entrichten sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2012OFOF 192/8Container unter der Maybachbrücke entfernenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 24. Mai 2012VV 389Container unter der Maybachbrücke entfernenAnfrage
- 13. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1244Container unter der Maybachbrücke entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab