Kita 15 in der Weinstraße in Preungesheim
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Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Auskunftsersuchen vom 08.05.2012, V 375 entstanden aus Vorlage: OF 231/10 vom 22.04.2012
Betreff: Kita 15 in der Weinstraße in Preungesheim Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer des benachbarten, westlich gelegenen Grundstückes in der Weinstraße, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für die Kita 15 im historischen Gebäude der ehemaligen Preungesheimer Schule in der Weinstraße 34 in Preungesheim realisierbar sind.
Begründung: Der Ortsbeirat 10 würde es in diesem Zusammenhang beispielsweise begrüßen, wenn die Kita 15 - eventuell in Verbindung mit der Kita 117 in der Sigmund-Freud-Straße zu einem Familienzentrum weiterentwickelt werden könnte. Unabhängig davon besteht vor Ort Bedarf an Familienbildung, sodass so weit nötig zunächst auch interimistische Lösungen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2012OFOF 231/10Kita 15 in der Weinstraße in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2012Sie sind hierVV 375Kita 15 in der Weinstraße in PreungesheimAnfrage
- 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1223Kita 15 in der Weinstraße in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen