Kita 15 in der Weinstraße in Preungesheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Weinstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Weinstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1223
Betreff: Kita 15 in der Weinstraße in Preungesheim Das westlich und nördlich an die Kita 15 angrenzende Grundstück ist im Eigentum des Evangelischen Regionalverbandes der dort mehrere Wohnhäuser neu bauen wird. Dies wurde dem Betrieb Kita Frankfurt in einem Gespräch im Stadtplanungsamt im März dieses Jahres mitgeteilt. Eine räumliche Erweiterung des historischen Gebäudes der ehemaligen Preungesheimer Schule ist aufgrund hoher Anforderungen an den Brandschutz und energetischer Vorgaben wirtschaftlich nicht umsetzbar. Eine räumliche Erweiterung der Kita 117 ist aufgrund der architektonischen - baulichen Gegebenheiten ebenfalls nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2012OFOF 231/10Kita 15 in der Weinstraße in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2012VV 375Kita 15 in der Weinstraße in PreungesheimAnfrage
- 13. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1223Kita 15 in der Weinstraße in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab