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Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 24.04.2012, V 362 entstanden aus Vorlage: OF 158/1 vom 06.04.2012

Betreff: Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel? Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten :

  1. Welche Absichten verfolgt der Magistrat bezüglich der Grundstücke Windmühlstraße 11, Wilhelm-Leuschner-Straße 30 und 32 (einschließlich der Annexbauten an der Gutleutstraße)?
  2. Wurden Gespräche beziehungsweise Verhandlungen mit den Eigentümern geführt, um deren Absichten über eine künftige Nutzung der Grundstücke in Erfahrung zu bringen? Begründung: Die ehemaligen Bürogebäude an der Windmühlstraße und an der Wilhelm-Leuschner-Straße stehen seit mehr als 15 Jahren leer. Der heruntergekommene äußere Eindruck und der Gebäudezustand sind nachteilig für die unmittelbare Umgebung und den Stadtteil. Der städtebaulich wertvolle Grund und Boden in einem dicht besiedelten Gebiet sollte vorrangig für eine Wohnbebauung nutzbar gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2012OFOF 158/1Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. April 2012Sie sind hier
    VV 362Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?
    Anfrage
  3. 30. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1131Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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