Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?
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Windmühlstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.08.2026.
- Hundeauslauffläche am Mainufer zwischen Friedensbrücke und Holbeinsteg30.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ausweitung der Pkw-Ladestation in der Windmühlstraße15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und WilhelmLeuschnerStraße15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Windmühlstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1131
Betreff: Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel? Zu
- Die Grundstücke der Windmühlstraße 11 sowie der Wilhelm-Leuschner-Straße 30 und 32 liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 274, der hier ein Kerngebiet festsetzt, mit Baufenstern, die sich an der bestehenden Bebauung orientieren. Des Weiteren befindet sich der Änderungsbebauungsplan Nr. 274 Ä im Verfahren. Die Ziele der Planung sind neben der Stärkung der Wohnfunktion die bauliche Schließung der Blockränder sowie die Regulierung der Zulässigkeit von Spielhallen. Zu
- Die Liegenschaften befinden sich im Eigentum zweier unterschiedlicher Eigentümer. Mit beiden wurden in der Vergangenheit mehrfach Gespräche zur Nutzung der Liegenschaften geführt. Windmühlstraße 11 / Wilhelm-Leuschner-Straße 30 Mit den Eigentümern der Liegenschaft werden seit 2005 seitens des Stadtplanungsamtes sowie durch die beauftragte Projektsteuerung für den Stadtumbau im Bahnhofsviertel Gespräche zur Wiedernutzung der leer stehenden Gebäude geführt. Der Eigentümer der Liegenschaft beabsichtigt nach eigener öffentlicher Darstellung die Umnutzung der bestehenden Gebäude zu einem Hotel und befindet sich in der Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der Bauaufsicht. Wilhelm-Leuschner-Straße 32 / Gutleutstraße Zur Entwicklung der Liegenschaft Wilhelm-Leuschner-Straße 32 werden seitens des Stadtplanungsamtes sowie durch die beauftragte Projektsteuerung für den Stadtumbau im Bahnhofsviertel stetig Gespräche mit dem Eigentümer geführt. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch auf die Möglichkeiten der geförderten Umnutzung von Büro- in Wohnflächen hingewiesen. Darüber hinaus wurden ebenfalls Bauberatungsgespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren für Wohn- und Bürogebäude geführt. Hierbei wurden bereits die geplanten Änderungen des Baurechts bezüglich der geplanten Wohnnutzung berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2012OFOF 158/1Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2012VV 362Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?Anfrage
- 30. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1131Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab