Bücherschrank Buchgasse
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Buchgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machen19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer08.11.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Aufenthaltsqualität und Klimaschutz in der Altstadt: Endlich den Pocketpark in der Limpurgergasse gegenüber dem Römer umsetzen29.10.2024 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Buchgasse per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 360 entstanden aus Vorlage: OF 208/1 vom 01.01.2017
Betreff: Bücherschrank Buchgasse Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Aufstellung eines Bücherschrankes in der Buchgasse?
- Warum wurde der Bücherschrank bisher nicht aufgestellt und der Beschluss des Ortsbeirates nicht zeitnah umgesetzt?
- Wann ist nun endlich mit der Aufstellung zu rechnen? Begründung: Der Ortsbeirat hat die Aufstellung und Finanzierung bereits im Juni 2014 beschlossen. Beschlüsse zur Aufstellung von Bücherschränken in anderen Ortsbezirken wurden vom Magistrat deutlich schneller umgesetzt. Darum sollte der Magistrat den Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum es in diesem Fall nun mittlerweile 30 Monate dauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2017OFOF 208/1Bücherschrank BuchgasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. März 2017Sie sind hierVV 360Bücherschrank BuchgasseAnfrage
- 29. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 974Bücherschrank BuchgasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen