Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-Bahn
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Röntgenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.02.2026.
- Standort für die Stadtteilbibliothek im ehemaligen fischer’s LAGERHAUS prüfen13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - hier: Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens - § 2 (1) BauGB15.11.2021 · M (Vortrag des Magistrats)
- Lärmvermeidung durch Tempo 100 auf der A 5 und A 66118.10.2021 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Auskunftsersuchen vom 31.05.2011, V 35 entstanden aus Vorlage: OF 21/16 vom 14.05.2011
Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-Bahn Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen werktags zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr eine generelle Parkzeitbegrenzung auf zwei Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Parksuchverkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endhaltestelle der U 7/U 4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte)
Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, sofern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit zwei Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2011OFOF 21/16Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn EndhaltestelleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2011Sie sind hierVV 35Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-BahnAnfrage
- 4. November 2011Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1189Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-BahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.