Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-Bahn
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1189
Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-Bahn Gegen die vorgeschlagene Parkbegrenzung auf zwei Stunden bestehen keine Bedenken. Die gewünschte Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung ist jedoch nicht möglich, da die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden. Der Magistrat sieht in dem angesprochenen Gebiet nach wie vor die Voraussetzung des erheblichen Parkraummangels aufgrund fehlender privater Stellplätze nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2011OFOF 21/16Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn EndhaltestelleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2011VV 35Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-BahnAnfrage
- 4. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1189Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-BahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab