Messeparkhaus ohne Messe
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des Messeparkhauses außerhalb der Messezeiten zu prüfen und alternative Nutzungskonzepte zu entwickeln. Dies ist notwendig, um Leerstand und Platzmangel in der Stadt zu vermeiden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, in welchen Zeiträumen das Messeparkhaus als Parkhaus genutzt wird, welche alternativen Konzepte zu einer temporären Nutzung des Messeparkhauses es im Magistrat, der Messe Frankfurt oder in der Stadtgesellschaft gibt.
Begründung
Der Magistrat gibt in seiner Stellungnahme vom 06.04.2021 zur Kenntnis, dass das Messeparkhaus nicht als Park-and-ride-Parkhaus außerhalb der Messezeiten genutzt werden könne. Es ist nicht tragbar, dass ein Gebäude dieser Größe beim Platzmangel der Stadt über signifikante Zeiträume leer steht. Diese Zeiträume des Leerstandes werden sich voraussichtlich, durch den zu erwartenden weiteren Rückgang der Messetätigkeit, noch verlängern. Daher bedarf es Sekundärnutzungskonzepten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2019OMOM 5458Park-and-ride im westlichen Europaviertel: Mit der im Bau befindlichen Linie U 5 umsetzenDirektanregung
- 20. März 2020STST 591Park-and-ride im westlichen Europaviertel: Mit der im Bau befindlichen Linie U 5 umsetzenStellungnahme
- 13. November 2020OFOF 1235/2Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2020OMOM 6972Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzenDirektanregung
- 6. April 2021STST 720Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzenStellungnahme
- 21. Mai 2021OFOF 35/2Messeparkhaus ohne MesseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2021Sie sind hierVV 34Messeparkhaus ohne MesseAnfrage
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 1653Messeparkhaus ohne MesseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen