Macht sich der Magistrat eigene Gedanken über die Folgen des Flughafenausbaus?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Angesichts der großen Bedeutung des Flughafenausbaus und der Frage, inwieweit durch einen solchen Ausbau die Entwicklung von Siedlungsflächen beeinträchtigt würde - bis hin zu möglichen Auswirkungen auf wichtige Einrichtungen, wie z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime - erscheint die bisher vorliegende Position des Magistrats, wie sie im Bericht B 125 dokumentiert wird, etwas dünn. Es ist dringend geboten, dass sich der Magistrat mit diesem wichtigen Thema intensiv befasst und seine Überlegungen auch den politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit mitteilt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2007, ST 1263 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2007, ST 1703 Aktenzeichen: 83 1
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 22.05.2007, V 349
entstanden aus Vorlage: OF 451/6 vom 17.04.2007
Betreff:
Macht sich der Magistrat eigene Gedanken über die Folgen des Flughafenausbaus?
Vorgang:
B 125/07
In seinem Bericht B 125 zu möglichen Siedlungsbeschränkungsbereichen durch einen Ausbau des Frankfurter Flughafens erklärt der Magistrat, dass die Stadt Frankfurt am Main in den Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Südhessen sowie zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen wird. Leider wird jedoch im Bericht B 125 in keiner Weise angedeutet, wie eine solche Stellungnahme aussehen könnte.
Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- Beabsichtigt der Magistrat, in den genannten Verfahren eine Stellungnahme zur Frage der Siedlungsbeschränkungsbereiche abzugeben?
- Würde eine solche Stellungnahme mit den politischen Gremien (Ortsbeirat 6, Stadtverordnetenversammlung) abgestimmt?
- Bereitet sich der Magistrat auf die Abgabe einer Stellungnahme dadurch vor, dass er sich inhaltlich mit der Thematik befasst und mögliche Inhalte im Voraus erarbeitet?
- Ist der Magistrat bereit, den politischen Gremien seine Überlegungen mitzuteilen?
- Hält es der Magistrat für vertretbar, keine eigene Position zur Frage des Verlaufs der 60-dB-Isolinien zu erarbeiten?
- Inwieweit wäre der Ortsbezirk 6 von möglichen Siedlungsbeschränkungsbereichen betroffen?
Begründung:
Angesichts der großen Bedeutung des Flughafenausbaus und der Frage, inwieweit durch einen solchen Ausbau die Entwicklung von Siedlungsflächen beeinträchtigt würde - bis hin zu möglichen Auswirkungen auf wichtige Einrichtungen, wie z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime - erscheint die bisher vorliegende Position des Magistrats, wie sie im Bericht B 125 dokumentiert wird, etwas dünn.
Es ist dringend geboten, dass sich der Magistrat mit diesem wichtigen Thema intensiv befasst und seine Überlegungen auch den politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit mitteilt!
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2007BB 1251) Festlegung Siedlungsbeschränkungsbereiche 2) Siedlungsbeschränkung und LebensqualitätMagistratsbericht
- 17. April 2007OFOF 451/6Macht sich der Magistrat eigene Gedanken über die Folgen des Flughafenausbaus?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Mai 2007Sie sind hierVV 349Macht sich der Magistrat eigene Gedanken über die Folgen des Flughafenausbaus?Anfrage
- 1. August 2007STST 1263Macht sich der Magistrat eigene Gedanken über die Folgen des Flughafenausbaus?Stellungnahme
- 6. November 2007Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1703Macht sich der Magistrat eigene Gedanken über die Folgen des Flughafenausbaus?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen