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Status des Umzugs der IGS Kalbach-Riedberg und der Judith-Kerr-Schule

Vorlagentyp: V
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über den Status des Umzugs der IGS Kalbach-Riedberg und der Judith-Kerr-Schule gebeten. Die Informationen sind wichtig, um die Planungen für das Schuljahr 2022/23 zu klären und mögliche alternative Nutzungen der bestehenden Standorte zu prüfen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Carl-Hermann-Rudloff-Allee — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

  1. ob die IGS Kalbach-Riedberg wie geplant zum Beginn des Schuljahres 2022/23 ihren Neubau in vollem Umfang in Benutzung nehmen kann;
  2. ob die Judith-Kerr-Schule ebenfalls zum Beginn des Schuljahres 2022/23 ihren Betrieb vollständig an ihrem neuen Standort Carl-Hermann-Rudloff-Allee wird aufnehmen können;
  3. wie ggf. die Judith-Kerr Schule bei einem weiteren Verbleib am jetzigen provisorischen Standort im neuen Schuljahr betrieben werden kann;
  4. bis wann der Rückbau der provisorischen Judith-Kerr-Schule geplant ist;
  5. ob das Provisorium der Judith-Kerr-Schule umgewandelt werden kann in ein Übergangswohnheim für Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine.

Begründung

Der noch nicht fertiggestellte Neubau der IGS Kalbach-Riedberg lässt die Frage aufkommen, ob der Termin im Sommer gehalten werden kann. Die weitere Kette bis zum Umzug der Judith-Kerr-Schule ist noch nicht transparent. Die Flächen in der Judith-Kerr-Schule können oder müssen evtl. einer neuen Nutzung zugeführt werden, auch um die Turnhalle am Martinszehnten nicht dauerhaft belegen zu müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2022OFOF 205/12Status des Umzugs der IGS Kalbach-Riedberg und der Judith-Kerr-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. März 2022Sie sind hier
    VV 348Status des Umzugs der IGS Kalbach-Riedberg und der Judith-Kerr-Schule
    Anfrage
  3. 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2725Status des Umzugs der IGS Kalbach-Riedberg und der Judith-Kerr-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 12
Sitzung 13 · 09.09.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 14 · 14.10.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 15 · 11.11.2022
TO I, TOP 5
Erledigt
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Da sich die Angelegenheit inzwischen durch Umsetzung erledigt hat, verzichtet der Ortsbeirat auf weitere Erinnerungen, würde sich aber über eine abschließende Stellungnahme freuen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 0

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