Informationstafel am Ortseingang von Berkersheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 339 entstanden aus Vorlage: OF 209/10 vom 29.03.2012
Betreff: Informationstafel am Ortseingang von Berkersheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja welche, Bereiche der Straße Am Dachsberg (in Richtung des Ortskerns) als Standorte für eine Informationstafel für Veranstaltungen in Berkersheim in Betracht kommen; 2. welche finanziellen Mittel für die Aufstellung eines solchen Schildes zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung: Seitens des Bürgervereins Berkersheim e. V. wurde Interesse an der Aufstellung eines entsprechenden Schildes geäußert. Dieses soll unter anderem die Möglichkeit bieten, auf größere Veranstaltungen in Berkersheim (beispielsweise die jährliche Kerb oder den alle zwei Jahre stattfindenden Weihnachtsmarkt) hinzuweisen. Der Bürgerverein Berkersheim e. V. ist abhängig vom Standort und den Kosten bereit, ein solches Schild, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereines, mitzufinanzieren und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Eventuell ist es zudem möglich, auch weitere Vereine für das Projekt zu gewinnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2012OFOF 209/10Informationstafel am Ortseingang von BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2012Sie sind hierVV 339Informationstafel am Ortseingang von BerkersheimAnfrage
- 23. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1112Informationstafel am Ortseingang von BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen