Informationstafel am Ortseingang von Berkersheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1112
Betreff: Informationstafel am Ortseingang von Berkersheim Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat das Anliegen zur Aufstellung einer Informationstafel am Ortseingang von Berkersheim mit folgendem Ergebnis geprüft:
Zu 1: Öffentliche Verkehrsflächen können zugunsten der gewünschten Informationstafel durch den Straßenbaulastträger nicht zur Verfügung gestellt werden. Ihrer Widmung nach sind öffentliche Verkehrsflächen zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Verkehrswege aller Verkehrsteilnehmer zweckbestimmt. Es wird eingeschätzt, dass bei der Vielzahl der im Stadtgebiet vorhandenen Vereine im Rahmen der Gleichbehandlung alle anderen Vereine ebenfalls Berücksichtigung erhalten müssten und in Folge die öffentlichen Flächen übermäßig beansprucht würden. Zudem würden Unterhaltungsarbeiten erschwert sowie Reinigungs- und Winterdienst durch zusätzliche Einbauten behindert. Es wird daher empfohlen, eine entsprechende Privatfläche zum Zweck der Aufstellung einer Informationstafel zu suchen.
Zu 2: Finanzielle Mittel können für die Aufstellung einer Informationstafel nicht zur Verfügung gestellt werden. Möglicherweise kommt eine Finanzierung aus dem Ortsbeirats-Budget in Frage, das jedem Ortsbeirat für Verschönerungs-, Gestaltungs- und Instandsetzungsvorhaben zur Verfügung steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2012OFOF 209/10Informationstafel am Ortseingang von BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2012VV 339Informationstafel am Ortseingang von BerkersheimAnfrage
- 23. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1112Informationstafel am Ortseingang von BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab