Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a
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Talstraße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.10.2026.
- Erweiterung der Park-and-RideFläche Kalbach18.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Industrie- und Gewerbegebiet Talstraße erhalten25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- In der Talstraße 107 in Kalbach befindet sich die einzige noch erhaltene Baracke, in der während der Zeit des Nationalso24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 320 entstanden aus Vorlage: OF 130/12 vom 20.01.2017
Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Vorgang: OM 4376/15 OBR 12; OM 17/16 OBR 12; ST 765/16; ST 1118/16 Der Magistrat wird um Antwort gebeten, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012/ 2013 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instand gehalten werden.
Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der Vorlage ST 765 vom 09.05.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. In der Vorlage ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2015OFOF 464/12Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße.26aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Juli 2015OMOM 4376Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26aDirektanregung
- 26. Oktober 2015STST 1542Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26aStellungnahme
- 7. April 2016OFOF 8/12Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2016OMOM 17Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im OrtsbezirkDirektanregung
- 9. Mai 2016STST 765Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26aStellungnahme
- 29. August 2016STST 1118Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im OrtsbezirkStellungnahme
- 20. November 2016OFOF 114/12Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2017Sie sind hierVV 320Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26aAnfrage
- 20. Januar 2017OFOF 130/12Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. April 2017Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 714Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26 aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen