Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße.26a
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ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Pavillonanlage, die sich komplett in städtischem Eigentum befindet, durch die Kalbacher Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Erweiterung ihrer Angebote genutzt werden kann. Die im vorläufigen Konzept, das dem Dezernat Ende 2014 vorgelegt wurde, dargestellten Nutzungen sind der Prüfung zu Grunde zu legen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule Kalbach im Jahr 2012 stehen die Pavillons weitgehend leer. Die technische Ausrüstung (Wasser, Heizung, Toiletten) ist betriebsbereit. Mittlerweile ist leider festzustellen, dass sich Unbefugte auf dem Gelände aufhalten und die Einrichtung zerstören (Zaun, Türverglasung). Zur Abwehr weiteren Schadens an städtischem Eigentum ist eine schnellstmögliche Nutzung der Anlage zu prüfen.
Inhalt
Antrag vom 26.06.2015, OF 464/12
Betreff: Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Pavillonanlage, die sich komplett in städtischem Eigentum befindet, durch die Kalbacher Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Erweiterung ihrer Angebote genutzt werden kann. Die im vorläufigen Konzept, das dem Dezernat Ende 2014 vorgelegt wurde, dargestellten Nutzungen sind der Prüfung zu Grunde zu legen.
Begründung: Seit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule Kalbach im Jahr 2012 stehen die Pavillons weitgehend leer. Die technische Ausrüstung (Wasser, Heizung, Toiletten) ist betriebsbereit. Mittlerweile ist leider festzustellen, dass sich Unbefugte auf dem Gelände aufhalten und die Einrichtung zerstören (Zaun, Türverglasung). Zur Abwehr weiteren Schadens an städtischem Eigentum ist eine schnellstmögliche Nutzung der Anlage zu prüfen.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2015Sie sind hierOFOF 464/12Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße.26aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Juli 2015OMOM 4376Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26aDirektanregung
- 26. Oktober 2015STST 1542Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26aStellungnahme
- 29. April 2016OMOM 17Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im OrtsbezirkDirektanregung
- 9. Mai 2016STST 765Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26aStellungnahme
- 29. August 2016STST 1118Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im OrtsbezirkStellungnahme
- 20. November 2016OFOF 114/12Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2017VV 320Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26aAnfrage
- 20. Januar 2017OFOF 130/12Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. April 2017Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 714Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26 aStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme