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Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: V
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über bestehende und geschlossene Sanitäranlagen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel zu erhalten. Dies ist notwendig, um die sanitäre Situation zu verbessern und möglicherweise bestehende Anlagen wieder in Betrieb zu nehmen. Das erwartete Ergebnis ist eine systematische Erfassung der Sanitäranlagen, um die Infrastruktur besser zu nutzen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Seilerstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu berichten:

  1. Welche öffentlich zugänglichen Sanitäranlagen sind in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel derzeit im Betrieb?
  2. Welche öffentlichen Sanitäranlagen bestehen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel darüber hinaus, die aktuell nicht betrieben werden?

Besonders:

a) im Bereich der Bahnanlagen (U-Bahn und S-Bahn)

b) im Bereich der Parkanlagen.

c) im Eigentum der Stadt stehenden oder von der Stadt genutzten Gebäuden (z. B. Ämter, Parkhäuser)

  1. Welche Gründe veranlassten in der Vergangenheit dazu, bestehende öffentliche Sanitäranlagen zu schließen?
  2. Wird bei der Erstellung des versprochenen Toilettenkonzeptes auch eine Wiederöffnung oder Wiederinbetriebnahme bestehender, geschlossener Sanitäranlagen geprüft?

Begründung

Die schwierige sanitäre Situation im Zentrum von Frankfurt ist allgemein bekannt. Immer wieder werden dabei Anträge im Ortsbeirat 1 formuliert, um durch die Einrichtung neuer sanitärer Anlagen die Situation in der Innenstadt zu verbessern. Viele Anträge werden abgelehnt, da sich die Einrichtung neuer Sanitäranlagen häufig schwierig gestaltet (beispielsweise wegen fehlender Wasseranschlüsse). Dabei lassen sich bei näherer Betrachtung in der Frankfurter Innenstadt bestehende, geschlossene Sanitäranlagen finden, wie beispielsweise Urinale auf der Konstablerwache und eine Toilettenanlage in der Friedberger Anlage, Seilerstraße 34. Diese unsystematischen Beobachtungen werfen die Frage auf, welche weiteren Sanitäranlagen in der Innenstadt bereits vorhanden sind und zu einer Entschärfung der Lage beitragen könnten. Überhaupt scheint sinnvoll, bei der Lösung des Problems auch auf bestehende Infrastruktur zurückzugreifen, anstatt ausschließlich neue zu beantragen oder zu planen. Hierfür muss aber zuerst systematisch erfasst werden, wo Sanitäranlagen vorhanden sind/waren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2022OFOF 324/1Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 8. Februar 2022Sie sind hier
    VV 319Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel
    Anfrage
  3. 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2208Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und BahnhofsviertelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 14 · 04.10.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22

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