Fußgängerbrücke Theatertunnel
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.01.2017, V 309 entstanden aus Vorlage: OF 205/1 vom 02.01.2017
Betreff: Fußgängerbrücke Theatertunnel Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und wenn ja, welche Pläne es bezüglich der Fußgängerbrücke über den Theatertunnel/Ecke Bethmannstraße/Weißfrauenstraße gibt. Zu beantworten sind insbesondere folgende Fragen:
- Wird die Fußgängerbrücke saniert?
- Wann soll dies geschehen?
- Ist ein barrierefreier Umbau angedacht?
- Wird die Verkleidung entlang des Tunnels auch erneuert?
- Wird der kleine Platz vor der Brücke auf südlicher Seite umgestaltet? Wenn ja, wie? Begründung: Zurzeit werden neben der Brücke die Kornmarkt Arkaden gebaut. Der Neubau wird das Stadtzentrum sicher aufwerten. Deshalb wäre nun der richtige Zeitpunkt, auch die Fußgängerbrücke zu sanieren und zu verschönern. Dabei sollten die gesamte Balustrade und der Vorplatz auf der südlichen Seite (siehe Bilder 2-4) in die Sanierungsplanung mit einbezogen werden. Bild 1 (nördlich) Bild 2 Bild 3 Bild 4 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2017OFOF 205/1Fußgängerbrücke TheatertunnelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2017Sie sind hierVV 309Fußgängerbrücke TheatertunnelAnfrage
- 19. Mai 2017STST 954Fußgängerbrücke TheatertunnelStellungnahme
- 4. August 2017OFOF 380/1Fußgängerbrücke über dem TheatertunnelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2017OMOM 2042Fußgängerbrücke über dem TheatertunnelDirektanregung
- 20. November 2017STST 2266Fußgängerbrücke über dem TheatertunnelStellungnahme
- 28. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 955Fußgängerbrücke über dem TheatertunnelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen