Fußgängerbrücke über dem Theatertunnel
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 955
Betreff: Fußgängerbrücke über dem Theatertunnel Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Möglichkeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit untersucht. Dies hat ergeben, dass die bestehende Fußgängerbrücke an ihren Aufgängen nicht barrierefrei umgestaltet werden kann. Um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit an dieser Stelle zu schaffen, müsste eine neue Fußgängerbrücke gebaut werden. Das würde auch die Änderung der benachbarten Verkehrsflächen erfordern. Für diese größere bauliche Maßnahme sind gegebenenfalls planerische und finanztechnische Voraussetzungen zu schaffen, die einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Berliner Straße / Kornmarkt bereits in Kürze eine zusätzliche Querungsmöglichkeit der Berliner Straße (westlich der Kreuzung) geschaffen wird. Außerdem wurden bei der letzten Tunnelreinigung auch die Waschbetonplattenverkleidung der Fußgängerbrücke und der Tunnelrampenwände von Graffiti befreit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2017OFOF 205/1Fußgängerbrücke TheatertunnelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2017VV 309Fußgängerbrücke TheatertunnelAnfrage
- 19. Mai 2017STST 954Fußgängerbrücke TheatertunnelStellungnahme
- 4. August 2017OFOF 380/1Fußgängerbrücke über dem TheatertunnelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2017OMOM 2042Fußgängerbrücke über dem TheatertunnelDirektanregung
- 20. November 2017STST 2266Fußgängerbrücke über dem TheatertunnelStellungnahme
- 28. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 955Fußgängerbrücke über dem TheatertunnelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab