Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über Anträge für Mittel zur Erhaltung und Wiederherstellung der Kulturdenkmäler in der oberen Günthersburgallee und im Günthersburgpark bereitzustellen. Dies ist wichtig, um den Denkmalschutz in Frankfurt zu gewährleisten und die kulturelle Identität der Stadt zu bewahren.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu berichten:
- Wurden in den letzten Jahren Anträge für Mittel aus dem Etat des Landes Hessen für den Erhalt und die Wiederherstellung der Kulturdenkmäler obere Günthersburgallee und Günthersburgpark gestellt?
- Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
- Wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde in Frankfurt bereits Kontakt aufgenommen, um auszuloten, ob Mittel für die Wiederherstellung des denkmalgeschützten Ensembles der Grünfläche in der oberen Günthersburgallee beantragt werden können? Wurde hierbei auch der früher vorhandene Brunnen angesprochen, von dem noch das Steinbecken vorhanden ist und das derzeit mit Rosen bepflanzt ist?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann erfolgt die Anfrage?
Kontext
Der Denkmalschutz ist in Artikel 62 der Hessischen Verfassung verankert. Gemäß Wikipedia werden in der Günthersburgallee 36 Gebäude, die Grünanlage der oberen Günthersburgallee und der gesamte Günthersburgpark als Kulturdenkmal ausgewiesen. Den privaten Hauseigentümern obliegt die Verpflichtung, ihre Gebäude entsprechend instand zu halten und bei allen Maßnahmen baulicher Art den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung müsste folglich auch der Stadt als Eigentümer der oberen Günthersburgallee und des Günthersburgparks obliegen. Das Land Hessen fördert jährlich mit acht Millionen Euro den "Substanzerhalt" und die "Wiederherstellung teilzerstörter Kulturdenkmäler".
Dies vorausgeschickt
Begründung
Frankfurt Der Denkmalschutz ist in Artikel 62 der Hessischen Verfassung verankert. Gemäß Wikipedia werden in der Günthersburgallee 36 Gebäude, die Grünanlage der oberen Günthersburgallee und der gesamte Günthersburgpark als Kulturdenkmal ausgewiesen. Den privaten Hauseigentümern obliegt die Verpflichtung, ihre Gebäude entsprechend instand zu halten und bei allen Maßnahmen baulicher Art den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung müsste folglich auch der Stadt als Eigentümer der oberen Günthersburgallee und des Günthersburgparks obliegen. Das Land Hessen fördert jährlich mit acht Millionen Euro den "Substanzerhalt" und die "Wiederherstellung teilzerstörter Kulturdenkmäler".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 176/3Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 21. Januar 2022Sie sind hierVV 293Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in FrankfurtAnfrage
- 6. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1074Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen