Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Landesmittel beantragt wurden und dass alle baulichen Maßnahmen an Kulturdenkmälern einer Genehmigung bedürfen. Die Planung für die Grünanlage in der oberen Günthersburgallee ist noch nicht abgeschlossen.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.:
Landesmittel zur Erhaltung von Grünanlagen, die sich in städtischem Eigentum befinden, wurden nicht beantragt und widersprechen der Verwaltungspraxis, nach der Unterhaltungsmaßnahmen für städtische Grünanlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen.
Zu 3. und 4.:
Die Grünanlage in der oberen Günthersburgallee zwischen Rothschildallee und Günthersburgpark ist Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG.
Alle baulichen Maßnahmen an dem Gartendenkmal sowie in der Umgebung des Kulturdenkmals bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Die Untere Denkmalschutzbehörde kann städtische Projekte nicht durch Zuwendungen fördern. Eine mit allen beteiligten Ämtern abgestimmte Planung, auf Grundlage eines gartendenkmalpflegereichen Gutachtens, liegt noch nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 176/3Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 21. Januar 2022VV 293Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in FrankfurtAnfrage
- 6. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1074Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab