Schließung der Stadtteilbücherei im Riederwald
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit wurde in der Vergangenheit wiederholt mitgeteilt, dass die Stadtteil Bücherei im Riederwald am 22.12.2011 geschlossen werde, da der Mietvertrag in der Liegenschaft Max-Hirsch-Straße zum 31.12.2011 ende. Zwischenzeitlich wurde zwar begonnen einige Bücher auszuräumen, das Mobiliar der Bibliothek befindet sich aber bis zum heutigen Tage in den Räumlichkeiten.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 13.02.2012, V 269 entstanden aus Vorlage: OF 90/11 vom 11.02.2012
Betreff: Schließung der Stadtteilbücherei im Riederwald Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit wurde in der Vergangenheit wiederholt mitgeteilt, dass die Stadtteil Bücherei im Riederwald am 22.12.2011 geschlossen werde, da der Mietvertrag in der Liegenschaft Max-Hirsch-Straße zum 31.12.2011 ende. Zwischenzeitlich wurde zwar begonnen einige Bücher auszuräumen, das Mobiliar der Bibliothek befindet sich aber bis zum heutigen Tage in den Räumlichkeiten. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
- Wie lange ist die tatsächliche Laufzeit des Mietvertrages für die Räume der Stadteilbücherei im Riederwald?
- Wie viele Monate werden benötigt, um Bücher und Mobiliar einer kleinen Stadtteilbibliothek umzuziehen?
- Falls ein Mietverhältnis weiterhin besteht, welche Nutzung ist für die Räumlichkeiten vorgesehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Februar 2012OFOF 90/11Schließung der Stadtteilbücherei im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Februar 2012Sie sind hierVV 269Schließung der Stadtteilbücherei im RiederwaldAnfrage
- 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 453Schließung der Stadtteilbücherei RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen