Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 Heddernheim
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Genehmigung des Umbaus des Luftschutzbunkers in ein Mehrfamilienhaus zu hinterfragen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Erhaltungssatzung Heddernheim. Es wird erwartet, dass die Antworten des Magistrats zur Klärung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den städtebaulichen Vorgaben beitragen.
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Habelstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.
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- Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 3827.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Habelstraße per E-MailFragen an den Magistrat
- Gibt es wirklich keine anderen Ansätze, Ideen, und Vorgaben die Erhaltungssatzung Heddernheim strikter zu beachten? (Ziel: Erhalt der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt)
- Welche Rolle bei der Genehmigung des Umbaus in der derzeitig geplanten Form spielt der erhöhte Kostenaufwand für einen Bunker mit seinen Wänden?
- Gibt es Überlegungen, das Instrument der Erhaltungssatzung grundsätzlich zu präzisieren?
Kontext
Der ehemalige Luftschutzbunker soll in ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten umgebaut werden. Er soll einen Anbau erhalten. Das jetzige Schrägdach soll abgerissen werden. Und stattdessen ein gebietsuntypisches Staffelgeschoss darauf errichtet werden. Begründet wird dies mit der wuchtigen Baumasse. Statt also die umstehende kleinteilige Fassadengestaltung fortzuführen und die umgebungstypische Dachlandschaft weiter zu verwenden, wird dieser Fremdkörperbau wohl dazu vorgeschoben, um Baukosten für den Bauherren zu senken und die Baufläche zu maximieren?
Begründung
- Wer mit seinem Eigentum aus dem festgestellten Rahmen der Erhaltungssatzung fällt, hat also anscheinend recht freie Hand bei Umbauten und Anbauten der äußeren Gestalt seines Hauses. Dies ist wirklich ein wunder Punkt bei den Grundsätzen der Erhaltungssatzung.
- Kurz hinter der Grenze der Erhaltungssatzung Heddernheim wurden in den letzten Jahren massive, einheitliche Wohn-Baukörper genehmigt, die negativ auf den dortigen Stadtteil in seiner baulich kleinteiligen Eigenart ausstrahlen. (Beispiele: Hessestraße 9-11, Habelstraße 40).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2021OFOF 71/8Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 HeddernheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2021Sie sind hierVV 255Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 HeddernheimAnfrage
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 713Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen