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Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat nach den Gründen für die provisorische Einrichtung eines absoluten Halteverbots im nördlichen Teil der Beuthener Straße. Die Anwohner sind besorgt über den Verlust dringend benötigter Parkplätze und bitten um Klarstellung der zukünftigen Planungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Aus welchen Gründen wurde auf der östlichen Seite im nördlichen Teil der Beuthener Straße ab Breslauer Straße provisorisch ein absolutes Halteverbot eingerichtet?
  2. Ist die dauerhafte Einrichtung eines absoluten Halteverbotes dort beabsichtigt?

Begründung

Seit Juni 2021 ist in dem obigen Bereich ein absolutes Halteverbot provisorisch eingerichtet. Hierdurch fallen für die Anwohner zahlreiche, dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner bitten um Klarstellung, was hier von Seiten der Stadt geplant ist und welchen Hintergrund die Einrichtung des absoluten Halteverbotes hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2021OFOF 253/5Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen SeiteOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 26. November 2021Sie sind hier
    VV 250Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
    Anfrage
  3. 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 816Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen SeiteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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