Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter?
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 20.01.2012, V 247 entstanden aus Vorlage: OF 66/15 vom 18.01.2012
Betreff: Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter? Der Magistrat wird gebeten, zu nachfolgenden Fragen schnellstmöglich Auskunft zu erteilen:
- Welche grundsätzlichen Überlegungen und Möglichkeiten seitens des Magistrats bestehen nach dem bevorstehenden Auszug des bisherigen Pächters zur Fortsetzung des gastronomischen Angebots in der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach?
- Gibt es bereits Gespräche mit Interessenten, die die Sportgaststätte zeitnah mit dem Ziel übernehmen könnten, ohne dass eine nennenswerte Ausfallzeit sicher gestellt werden kann?
- Ist in diesem Zusammenhang auch eine bauliche Optimierung beziehungsweise Sanierung der Pachtfläche, insbesondere mit einem Einbau einer neuen gastrogerechten Küche, vorgesehen?
- Ist zukünftig geplant, dass neben dem Hauptnutzer, dem ortsansässigen TUS Nieder-Eschbach, noch weitere Vereine aus dem Frankfurter Norden auf Dauer oder übergangsweise in der Bezirkssportanlage als Spiel- und Trainingsstätte angesiedelt werden? Sollte dies der Fall sein, welche Vereine sind das und wie verteilen sich dann die Nutzungszeiten? Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich eine Fortsetzung des gastronomischen Angebots in der Bezirkssportanlage. Es ist daher von Interesse, welche generellen Überlegungen seitens des Magistrats zur Nutzung der Bezirkssportanlage bestehen und in welcher Weise die Gastronomie zukünftig sicher gestellt wird. Darüber hinaus gibt es bereits "Gerüchte", dass weitere Vereine die Bezirkssportanlage als Dauersitz nutzen wollen. Vor dem Hintergrund einer selbstverständlich optimierten Ausnutzung der gesamten Anlage darf dies aus Sicht des Ortsbeirats, gerade im Hinblick auf die besten (zeitlich günstigsten) Trainings- oder Spielzeiten, nicht zum Nachteil der ortsansässigen Fußballabteilung des TUS Nieder-Eschbach gehen, welche eine vorbildliche Jugendarbeit leistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2012OFOF 66/15Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2012Sie sind hierVV 247Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter?Anfrage
- 9. März 2012Antwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 411Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen