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Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter?
Vorlagentyp: STMagistrat
7 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 411
Betreff: Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter? Zu
- Das zuständige Fachamt ist interessiert, für den Betrieb eines Vereinsheims auf der Sportanlage Nieder-Eschbach einen neuen Pächter zu finden. Entsprechende Gespräche zwischen den involvierten Fachämtern wurden bereits geführt und sind noch fortzusetzen. Zu
- Die beteiligten Ämter sind zuversichtlich, eine zeitnahe Übernahme durch einen neuen Pächter realisieren zu können. Zu
- Eine Veränderung der bestehenden und funktionsfähigen Infrastruktur ist nicht vorgesehen. Zu
- Es ist vorgesehen, dass auch der SV Frankfurt Nord ab der Saison 2012-2013 der Sportanlage Nieder Eschbach seinen Spiel- und Trainingsbetrieb auf der Sportanlage Nieder-Eschbach durchführt. Diese Verlagerung wurde bereits mit dem TUS Nieder-Eschbach besprochen. Das zuständige Fachamt ist bemüht, im Rahmen der Ansiedlung des zweiten Vereins die bisher bestehenden freien Zeiten der Anlage auszulasten, so dass keine Benachteiligung des TUS Nieder-Eschbach entstehen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2012OFOF 66/15Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2012VV 247Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter?Anfrage
- 9. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 411Gastronomie in der Bezirkssportanlage - und wie geht es mit der Nutzung weiter?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab