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Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 20.01.2012, V 243 entstanden aus Vorlage: OF 201/5 vom 06.01.2012

Betreff: Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Liegt dem Magistrat, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 5 am
  2. Dezember 2011 behauptet, eine Untersuchung zum Einzelhandel in Oberrad vor, aus der sich ergibt, dass in Oberrad (nur noch) eine Ladenfläche von 800 qm erbaut werden sollte?
  3. Falls ja, ist der Magistrat bereit, diese Studie dem Ortsbeirat 5 vorzustellen?
  4. Hält es der Magistrat für möglich, auf den im Betreff genannten Grundstücken, ohne Änderung des Bebauungsplanes, eine Ladenfläche von mehr als 800 qm zu erstellen?
  5. Hält es der Magistrat für möglich, mithilfe der beantragten Änderung des Bebauungsplanes das ursprüngliche Supermarktkonzept der Eigentümer von 2001 (mit rund 2.000 qm Ladenfläche) weitgehend zu ermöglichen? Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat OM 715 des Ortsbeirates 5 vom 02.12.2011 (entstanden aus Vorlage OF 144/5 vom 08.10.2011) wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße anders zu gestalten, als im Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000 vorgesehen. Unter anderem sollen ein Supermarkt (laut mündlicher Begründung mit maximal 800 qm Ladenfläche ), ein Gerätehaus für die Feuerwehr und Wohnungen, möglichst im sozialen Wohnungsbau, entstehen. Die avisierten, besitzmäßig zusammen gehörenden, Grundstücke mit Straßenfronten von 103 Meter an der Wehrstraße (Haus Nr. 1 bis 11) und 40 Meter an der Offenbacher Landstraße (Haus Nr. 337 bis 341/343) haben zusammen eine Fläche von rund 3.900 qm. Im rechtsgültigen Bebauungsplan sind die Grundflächen von der Offenbacher Landstraße bis zu dem in der oben angegebenen Anregung erwähnten, geplanten Fahrradweg zwischen Wehrstraße und Wellengasse (am Ende des jetzigen Profi-Getränke-Marktes) als Mischgebiet MI* ausgewiesen. Dies bedeutet es müssen erst ab dem zweiten Obergeschoss Wohnungen gebaut werden bzw. umgekehrt: im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss sind Laden-, Lager- und Büroflächen möglich. Innerhalb der eingezeichneten Baulinien könnte in diesem Mischgebiet im Erdgeschoss mithilfe der im Bebauungsplan bereits eingetragenen eingeschossigen Hinterhausbebauung (wie bei dem REWE-Markt am Buchrainplatz) schon jetzt eine Ladenfläche von 1.250 qm gebaut werden. Entfällt der vorgesehene Fahrradweg und wird die Mischbebauung auf das tiefer in der Wehrstraße liegende Allgemeine Wohngebiet ausgedehnt, kann, wie es die ursprüngliche Planung der Grundstückseigentümer aus dem Jahr 2001 vorsah, problemlos ein Supermarkt mit circa 2.000 qm Größe oder mehr gebaut werden. Aufgrund der Hanglage ist auch eine sehr große "Tiefgarage" möglich. Ein derartiger Supermarkt würde ein Ende des kleinteiligen Einzelhandels in Oberrad bedeuten und wie in anderen Stadtteilen geschehen, die Grundversorgung der Bevölkerung von der jeweiligen Geschäftspolitik eines einzigen Konzerns abhängig machen und bei Schließung wieder vernichten (siehe Schließung des PENNY-Marktes, trotz hoher Besucherfrequenz, weil er angeblich zu klein war). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2012OFOF 201/5Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Januar 2012Sie sind hier
    VV 243Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße
    Anfrage
  3. 11. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 713Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/ Offenbacher LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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