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Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße

Vorlagentyp: OFSPD
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat fragt an:

  1. Liegt dem Magistrat - wie in der Sitzung des OBR 5 am
  2. Dezember 2011 behauptet - eine Untersuchung zum Einzelhandel in Oberrad vor, aus der sich ergibt, dass in Oberrad (nur noch) eine Ladenfläche von 800 qm erbaut werden sollte?
  3. Falls ja, ist der Magistrat bereit, diese Studie dem Ortsbeirat 5 vorzustellen?
  4. Hält es der Magistrat für möglich, auf den o.a. Grundstücken - ohne Änderung des Bebauungsplanes - eine Ladenfläche von mehr als 800 qm zu erstellen?
  5. Hält es der Magistrat für möglich, mithilfe der beantragten Änderung des Bebauungsplanes das ursprüngliche Supermarktkonzept der Eigentümer von 2001 (mit rund 2.000 qm Ladenfläche) weitgehend zu ermöglichen? Begründung: In der Anregung OM 715 des OBR 5 vom 2.12.2011 (entstanden aus Vorlage OF 144/5 vom 08.10.2011) wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundstücke Wehrstraße / Offenbacher Landstraße anders zu gestalten, als im Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000 vorgesehen. Unter anderem sollen ein Supermarkt (mit maximal 800 qm Ladenfläche laut mündlicher Begründung), ein Gerätehaus für die Feuerwehr und Wohnungen möglichst im sozialen Wohnungsbau entstehen. Die avisierten - besitzmäßig zusammen gehörenden - Grundstücke mit Straßenfronten von 103 Meter an der Wehrstraße (Haus-Nr. 1 bis 11) und 40 Meter an der Offenbacher Landstraße (Haus-Nr. 337 bis 341/343) haben zusammen eine Fläche von rund 3.900 qm. Im rechtsgültigen Bebauungsplan sind die Grundflächen von der Offenbacher Landstraße bis zu dem in der o.a. Anregung erwähnten, geplanten Fahrradweg zwischen Wehrstraße und Wellengasse (am Ende des jetzigen Profi-Marktes) als Mischgebiet MI* ausgewiesen. D.h. es müssen erst ab dem zweiten Obergeschoss Wohnungen gebaut werden bzw. umgekehrt: im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss sind Laden-, Lager- und Büroflächen möglich. Innerhalb der eingezeichneten Baulinien könnte in diesem Mischgebiet im Erdgeschoss mithilfe der im Bebauungsplan bereits eingetragenen eingeschossigen Hinterhausbebauung (wie bei REWE am Buchrainplatz) schon jetzt eine Ladenfläche von 1.250 qm gebaut werden. Entfällt der vorgesehene Fahrradweg und wird die Mischbebauung auf das tiefer in der Wehrstraße liegende Allgemeine Wohngebiet ausgedehnt, so kann - wie es die ursprüngliche Planung der Grundstückseigentümer aus dem Jahr 2001 vorsah - problemlos ein Supermarkt mit circa 2.000 qm Größe oder mehr gebaut werden. Aufgrund der Hanglage ist auch eine sehr große "Tiefgarage" möglich. Ein derartiger Supermarkt würde ein Ende des kleinteiligen Einzelhandels in Oberrad bedeuten und wie in anderen Stadtteilen geschehen, die Grundversorgung der Bevölkerung von der jeweiligen Geschäftspolitik eines einzigen Konzerns abhängig machen und bei Schließung wieder vernichten (s. Schließung des PENNY-Marktes trotz hoher Besucherfrequenz, weil er angeblich zu klein war).

Inhalt

Antrag vom 06.01.2012, OF 201/5

Betreff: Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat fragt an:

  1. Liegt dem Magistrat - wie in der Sitzung des OBR 5 am
  2. Dezember 2011 behauptet - eine Untersuchung zum Einzelhandel in Oberrad vor, aus der sich ergibt, dass in Oberrad (nur noch) eine Ladenfläche von 800 qm erbaut werden sollte?
  3. Falls ja, ist der Magistrat bereit, diese Studie dem Ortsbeirat 5 vorzustellen?
  4. Hält es der Magistrat für möglich, auf den o.a. Grundstücken - ohne Änderung des Bebauungsplanes - eine Ladenfläche von mehr als 800 qm zu erstellen?
  5. Hält es der Magistrat für möglich, mithilfe der beantragten Änderung des Bebauungsplanes das ursprüngliche Supermarktkonzept der Eigentümer von 2001 (mit rund 2.000 qm Ladenfläche) weitgehend zu ermöglichen? Begründung: In der Anregung OM 715 des OBR 5 vom 2.12.2011 (entstanden aus Vorlage OF 144/5 vom 08.10.2011) wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundstücke Wehrstraße / Offenbacher Landstraße anders zu gestalten, als im Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000 vorgesehen. Unter anderem sollen ein Supermarkt (mit maximal 800 qm Ladenfläche laut mündlicher Begründung), ein Gerätehaus für die Feuerwehr und Wohnungen möglichst im sozialen Wohnungsbau entstehen. Die avisierten - besitzmäßig zusammen gehörenden - Grundstücke mit Straßenfronten von 103 Meter an der Wehrstraße (Haus-Nr. 1 bis 11) und 40 Meter an der Offenbacher Landstraße (Haus-Nr. 337 bis 341/343) haben zusammen eine Fläche von rund 3.900 qm. Im rechtsgültigen Bebauungsplan sind die Grundflächen von der Offenbacher Landstraße bis zu dem in der o.a. Anregung erwähnten, geplanten Fahrradweg zwischen Wehrstraße und Wellengasse (am Ende des jetzigen Profi-Marktes) als Mischgebiet MI* ausgewiesen. D.h. es müssen erst ab dem zweiten Obergeschoss Wohnungen gebaut werden bzw. umgekehrt: im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss sind Laden-, Lager- und Büroflächen möglich. Innerhalb der eingezeichneten Baulinien könnte in diesem Mischgebiet im Erdgeschoss mithilfe der im Bebauungsplan bereits eingetragenen eingeschossigen Hinterhausbebauung (wie bei REWE am Buchrainplatz) schon jetzt eine Ladenfläche von 1.250 qm gebaut werden. Entfällt der vorgesehene Fahrradweg und wird die Mischbebauung auf das tiefer in der Wehrstraße liegende Allgemeine Wohngebiet ausgedehnt, so kann - wie es die ursprüngliche Planung der Grundstückseigentümer aus dem Jahr 2001 vorsah - problemlos ein Supermarkt mit circa 2.000 qm Größe oder mehr gebaut werden. Aufgrund der Hanglage ist auch eine sehr große "Tiefgarage" möglich. Ein derartiger Supermarkt würde ein Ende des kleinteiligen Einzelhandels in Oberrad bedeuten und wie in anderen Stadtteilen geschehen, die Grundversorgung der Bevölkerung von der jeweiligen Geschäftspolitik eines einzigen Konzerns abhängig machen und bei Schließung wieder vernichten (s. Schließung des PENNY-Marktes trotz hoher Besucherfrequenz, weil er angeblich zu klein war).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2012Sie sind hier
    OFOF 201/5Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Januar 2012VV 243Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher LandstraßeAnfrage
  3. 11. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 713Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/ Offenbacher LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 7 · 20.01.2012
TO I, TOP 27
Angenommen
Auskunftsersuchen V 243 2012 Die Vorlage OF 201/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen