Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle „Kurhessenstraße“
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 238 entstanden aus Vorlage: OF 138/9 vom 12.10.2016
Betreff: Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle "Kurhessenstraße" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie er es ermöglichen will, dass die unabdingbare Notwendigkeit der freien Fahrt für Krankenwagen und die Feuerwehr ohne Zwangsaufenthalte hinter den auf der Fahrbahn haltenden ÖPNV- Bussen gewährleistet ist?
Begründung: Durch die auf der Hügelstraße nach den Umbauten der Bushaltestellen erzwungenen Zwangshalte und Staus ist kürzest möglicher Einsatz von Krankenfahrzeugen und der Feuerwehr nicht mehr umsetzbar. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich bei der Hügelstraße um eine Straße mit überörtlicher Bedeutung handelt. So verbindet sie Auf- und Abfahrten zweier Autobahnen (A 66 und A 661). Der Magistrat wird aufgerufen, seiner Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. Oktober 2016OFOF 138/9Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle „Kurhessenstraße“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2016Sie sind hierVV 238Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle „Kurhessenstraße“Anfrage
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 368Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesonder der Bushaltestelle "Kurhessenstraße"Stellungnahme
- 20. März 2017OFOF 251/9Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Haltestelle „Kurhessenstraße“Ortsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen