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Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle „Kurhessenstraße“

Vorlagentyp: OFFDP
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Begründung

Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle "Kurhessenstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wie er es ermöglichen will, dass die unabdingbare Notwendigkeit der freien Fahrt für Krankenwagen und die Feuerwehr ohne Zwangsaufenthalte hinter den auf der Fahrbahn haltenden ÖPNV- Bussen zu gewährleisten; - wie er dem absoluten Gebot des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes in diesem Zusammenhang Rechnung zu tragen gedenkt. Begründung: Es dürfte wohl keine Frage sein, dass der Achtung von Leben und Gesundheit höchste Priorität zukommt. siehe auch den bereits erwähnten Artikel 2, Absatz 2, unseres GG. Alle Überlegungen und Maßnahmen, die diesen Zielen nicht dienen, sind nachrangig. Ergo sind diese unterzuordnen bzw. zumindest anzupassen. Durch die auf der Hügelstraße nach den Umbauten der Bushaltestellen erzwungenen Zwangshalte und Staus ist kürzest möglicher Einsatz von Kranken-Fahrzeugen und der Feuerwehr nicht mehr umsetzbar. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich bei der Hügelstraße um eine Straße mit überörtlicher Bedeutung handelt. So verbindet sie Auf- und Abfahrten zweier Autobahnen (A 66 und A 661). Der Magistrat wird aufgerufen, seiner Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen.

Inhalt

Antrag vom 12.10.2016, OF 138/9

Betreff: Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle "Kurhessenstraße"

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wie er es ermöglichen will, dass die unabdingbare Notwendigkeit der freien Fahrt für Krankenwagen und die Feuerwehr ohne Zwangsaufenthalte hinter den auf der Fahrbahn haltenden ÖPNV- Bussen zu gewährleisten; - wie er dem absoluten Gebot des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes in diesem Zusammenhang Rechnung zu tragen gedenkt.

Begründung: Es dürfte wohl keine Frage sein, dass der Achtung von Leben und Gesundheit höchste Priorität zukommt. siehe auch den bereits erwähnten Artikel 2, Absatz 2, unseres GG. Alle Überlegungen und Maßnahmen, die diesen Zielen nicht dienen, sind nachrangig. Ergo sind diese unterzuordnen bzw. zumindest anzupassen. Durch die auf der Hügelstraße nach den Umbauten der Bushaltestellen erzwungenen Zwangshalte und Staus ist kürzest möglicher Einsatz von Kranken-Fahrzeugen und der Feuerwehr nicht mehr umsetzbar. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich bei der Hügelstraße um eine Straße mit überörtlicher Bedeutung handelt. So verbindet sie Auf- und Abfahrten zweier Autobahnen (A 66 und A 661). Der Magistrat wird aufgerufen, seiner Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. Oktober 2016Sie sind hier
    OFOF 138/9Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle „Kurhessenstraße“
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 3. November 2016VV 238Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle „Kurhessenstraße“Anfrage
  3. 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 368Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesonder der Bushaltestelle "Kurhessenstraße"Stellungnahme
  4. 20. März 2017OFOF 251/9Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Haltestelle „Kurhessenstraße“Ortsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 6 · 03.11.2016
TO I, TOP 28
Angenommen
Auskunftsersuchen V 238 2016 Die Vorlage OF 138/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich sowie der erste Teil der Begründung ersatzlos gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPBFFSPDGrüne
Ablehnung:
SPDGrüneFDPBFF
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Erster Spiegelstrich: CDU, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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