Zukunft „Roter Platz“ an der Ebelfeldschule
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 230 entstanden aus Vorlage: OF 90/7 vom 01.11.2016
Betreff: Zukunft "Roter Platz" an der Ebelfeldschule Vorgang: ST 302/15 In der Stellungnahme ST 302 hat der Magistrat dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der "Rote Platz" auf dem Gelände der Ebelfeldschule auch während der Sanierungsmaßnahmen für die Kinder- und Jugendlichen der Siedlung zur Verfügung stehen soll. Der Ortsbeirat hat sich über diese Nachricht gefreut und Bestrebungen für eine Ersatzlösung nicht weiter verfolgt. In einer Sitzung des Arbeitskreises Praunheim hat die Direktorin der Schu le nun mitgeteilt, dass der Rote Platz in Kürze nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Stimmt es, dass der Platz während der Sanierungsarbeiten nun doch nicht zur Verfügung stehen wird?
- In welchem Zeitraum wird der Platz voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen?
- Wird der Platz danach wieder in einen benutzbaren Zustand versetzt?
- Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Stellungnahme ST 302 hinfällig ist und warum wurde der Ortsbeirat nicht über den neuen Sachstand informiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2015STST 302Aufstellung von Containern an der EbelfeldschuleStellungnahme
- 1. November 2016Sie sind hierVV 230Zukunft „Roter Platz“ an der EbelfeldschuleAnfrage
- 1. November 2016OFOF 90/7Zukunft „Roter Platz“ an der EbelfeldschuleOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 103 WochenSTST 383Zukunft "Roter Platz" an der EbelfeldschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen